BewerberInnen mit ausländerischer Hochschulzugangsberechtigung müssen ihre Bewerbung über www.uni-assist.de einreichen.
Daneben ist u.a. auch ein Sprachnachweis erforderlich. Als Nachweis über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache werden anerkannt:
- eine an einer anderen deutschen Hochschule erfolgreich abgelegte DSH-2 oder DSH-3, der eine Prüfungsordnung zugrunde liegt, die der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT) in der jeweils gültigen Fassung entspricht,
- der im Rahmen der Feststellungsprüfung an Studienkollegs bestandene „Prüfungsteil Deutsch“,
- ein Zeugnis über den „Test Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF), das in allen vier Prüfungsteilen mindestens die Niveaustufe TDN 4 ausweist,
- das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe (DSD II)
Vom Sprachnachweis befreit sind vor allem InhaberInnen eines Zeugnisses über das bestandene Goethe-Zertifikat C2.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in § 14 Abs. 4 der Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht.