Frequently Asked Questions (FAQ)
Welche Voraussetzung muss ich für eine Zulassung erfüllen?
Der Zugang kann auf zwei Wegen erworben werden. Zum einen kann ein erster berufsqualifizierender Abschluss in einem rechtswissenschaftlichen Studiengang mit mindestens acht Semestern und 240 Leistungspunkten (mindestens 60 Leistungspunkte zum deutschen Recht) vorgelegt werden, z.B. ein entsprechend hochwertiger LL.B. (bitte prüfen Sie hierbei unbedingt die Anzahl der erworbenen Leistungspunkte, da viele Bachelorprogramme einen niedrigeren Umfang aufweisen). Zum anderen kann ein gleichwertiges fachlich einschlägiges abgeschlossenes Studium angeführt werden, worunter insbesondere das Absolvieren der Ersten Prüfung (vormals Erstes Juristisches Staatsexamen) fällt; notwendig sind der Abschluss sowohl des Pflichtfachteils als auch des Schwerpunktbereichs.
Bitte beachten Sie: Studiengänge, die auf dem Leistungspunkte-Modell basieren, aber die geforderten Punktzahl nicht erreichen (weil sie z.B. nur 180 oder 210 Leistungspunkte umfassen) können nicht anerkannt werden. Anrechnungsoptionen - z.B. durch den Besuch zusätzlicher (Aufbau-)Veranstaltungen oder mittels Berufserfahrung - sind nicht vorgesehen.
Übersteigt die Zahl der zugangsberechtigten Bewerberinnen und Bewerber die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze, so erfolgt die Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern nach der Gesamtnote des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses.
Ich studiere noch - ist eine Bewerbung dennoch möglich?
Eine Bewerbung ist auch für Personen möglich, die noch studieren und im laufenden Sommersemester direkt vor dem Studienstart ihren ersten berufsqualifizierenden Abschluss erwerben werden. Hierzu müssen alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Es müssen mindestens 80 Prozent der zu erwerbenden Leistungspunkte beziehungsweise der als gleichwertig anerkannten Leistungen bereits bei der Bewerbung über das Campusmanagementsystem (d.h. bis 15. Juli eines jeden Jahres) mit Angabe des Notendurchschnitts sowie der voraussichtlichen Termine noch ausstehender Prüfungsleistungen nachgewiesen werden, für die Erste Prüfung, z.B. mittels Hochladens des Pflichtfachzeugnisses sowie einer entsprechenden universitären Leistungsübersicht (Transcript) anstelle des Gesamtzeugnisses. Dadurch kann die Bewerbung in die Platzvergabe einbezogen werden.
Die Berechnung erfolgt bei nach Leistungspunkten aufgebauten Studiengängen danach, ob Sie Module mit entsprechend 80% der Leistungspunkte bestanden haben. Bei den als gleichwertig geltenden Studienabschlüssen (Erste Prüfung) kann nach hiesiger Erfahrung eine Leistung von mindestens 80% nur anerkannt werden, wenn die Pflichtfachprüfung bereits absolviert wurde und das Zeugnis vorliegt (hierdurch haben Sie 70% der für die Gesamtnote maßgeblichen Leistungen erbracht) sowie Sie im Schwerpunktbereichsstudium mindestens 33,3% der Leistungen erbracht haben (hierdurch haben Sie, jedenfalls rechnerisch, weitere 10% oder mehr für die Gesamtnote hinzugewonnen). Sollte nur noch die Schwerpunktbereichsarbeit (ggf- mit Seminar) ausstehen, haben Sie in aller Regel genügend Leistungen erbracht.
2. Es müssen alle – also auch die noch ausstehenden – Prüfungsleistungen (inkl. mündlicher Verteidigungen, Präsentationen usw.) bis zum 30. September 2024 erbracht werden. Sollten eine oder mehrere Prüfungen nach diesem Datum stattfinden, erlischt die ggf. erteilte Zulassung zum Studium.
3. Das hierauf darauf beruhende Gesamtzeugnis (z.B. entsprechendes Bachelorzeugnis oder Gesamtzeugnis der Ersten Prüfung) muss bis zum 31. Dezember 2024 im Studierendensekretariat vorgelegt werden.
Kann der LL.M. berufsbegleitend absolviert werden?
Der Studiengang kann grundsätzlich nebenberuflich absolviert werden. Tatsächlich geht eine Vielzahl der Studierenden einer Nebentätigkeit in Form einer zeitlich beschränkten Wissenschaftlichen Mitarbeit nach; einige der Studierenden sind auch vollzeit berufstätig. Nachfolgend möchten wir Ihnen allerdings folgende Hinweise geben:
1. Konzipiert und akkreditiert ist das Programm als Vollzeitstudium innerhalb zwei aufeinanderfolgender Semester. Dennoch ist ein "Strecken" des Studiums auf mehrere Semester grundsätzlich möglich, ohne dass Ihnen wesentliche Nachteile entstehen, da die Veranstaltungen nicht notwendig aufeinander aufbauen. Der Aufspaltung einzelner Module über mehrere Semester hinweg steht prinzipiell nichts entgegen.
2. Wichtig ist zu betonen, dass die Veranstaltungsplanung stark davon von den Verfügbarkeiten der Lehrbeauftragten ist. Es kann nicht vorab garantiert werden, dass eine Mindestanzahl an Lehrveranstaltungen in Form von Blockveranstaltungen oder mehrtägigen Seminaren angeboten werden können. Viele der Vorlesungen sind Teil der universitären Schwerpunkte und finden daher als wöchentliche Vorlesungen statt. Auf diese Vorlesungszeiten können wir keinen Einfluss nehmen.
3. Es besteht kein Anspruch darauf, dass Veranstaltungen als Hybrid- oder Onlineveranstaltungen angeboten werden. Diese Entscheidung obliegt grundsätzlich den zuständigen Lehrbeauftragten.
Gelten für ausländische BewerberInnen Besonderheiten?
BewerberInnen mit ausländerischer Hochschulzugangsberechtigung müssen ihre Bewerbung über www.uni-assist.de einreichen.
Daneben ist u.a. auch ein Sprachnachweis erforderlich. Als Nachweis über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache werden anerkannt:
- eine an einer anderen deutschen Hochschule erfolgreich abgelegte DSH-2 oder DSH-3, der eine Prüfungsordnung zugrunde liegt, die der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT) in der jeweils gültigen Fassung entspricht,
- der im Rahmen der Feststellungsprüfung an Studienkollegs bestandene „Prüfungsteil Deutsch“,
- ein Zeugnis über den „Test Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF), das in allen vier Prüfungsteilen mindestens die Niveaustufe TDN 4 ausweist,
- das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe (DSD II)
Vom Sprachnachweis befreit sind vor allem InhaberInnen eines Zeugnisses über das bestandene Goethe-Zertifikat C2.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in § 14 Abs. 4 der Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht.
Können Sie mir im laufenden Bewerbungsverfahren schon eine Auskunft über die Wahrscheinlichkeit einer Platzierung geben?
Die Zahl der Studienplätze ist beschränkt und wird jährlich neu festgesetzt.
Übersteigt die Nachfrage die Zahl der Studienplätze, erfolgt eine Auswahl nach der Gesamtnote des ersten maßgeblichen Abschlusses (bzw. bei Bewerbern, die mindestens 80 Prozent ihrer Leistungen erbracht haben, anhand des zum Zeitpunkt der Bewerbung erreichten Notendurchschnitts). Dies bedeutet, dass z.B. die juristischen Notenpunkte eines erworbenen LL.B. oder der Ersten Prüfung umgerechnet und dann in ein relatives Verhältnis zu den sonstigen Bewerberinnen und Bewerbern gebracht werden.
Wird keine Gesamtnote nachgewiesen, erfolgt eine Einordnung der Bewerbung hinter der letzten Bewerberin beziehungsweise dem letzten Bewerber mit feststellbarer Durchschnittsnote. Bei gleichem Rangplatz entscheidet das Los über die Reihenfolge der Zulassung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der Gleichbehandlung aller BewerberInnen vor Bewerbungsschluss keine Aussage über die Zulassungswahrscheinlichkeit getroffen werden kann.
Ich habe mich für das kommende Semester beworben. Können zum jetzigen Zeitpunkt bereits Aussagen über die angebotenen Veranstaltungen getroffen werden?
Die Erstellung des Vorlesungsverzeichnisses erfolgt unmittelbar vor Semesterbeginn. Um einen Einblick in das Spektrum der angebotenen Veranstaltungen des Studienganges zu erlangen, schauen Sie in die Vorlesungsverzeichnisse der vergangenen Semester.
Mit welchen finanziellen Belastungen muss ich rechnen?
Es ist (lediglich) der reguläre Semesterbeitrag zu entrichten. Dieser variiert je nach Semester. Im Sommersemester 2024 lag er bei 304,15 €.
Welche bereits erbrachten Leistungen kann ich mir im Rahmen des Masterstudienganges anerkennen lassen?
Gemäß § 10 der Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht können Leistungen grundsätzlich angerechnet werden. Es können maximal sieben Leistungen
angerechnet werden. Dabei sind folgende Regelungen zu beachten:
- Es muss in dem betreffenden Bereich ein Leistungsnachweis erworben worden sein. Teilnahmebescheinigungen oder ähnliches sind nicht ausreichend.
- Das belegte Fach muss einem Wahlpflicht- oder Wahlfach entsprechen.
Anzurechnende Leistungsnachweise sind per Mail als Scan einzureichen. Nutzen Sie hierfür bitte die Vorlage „Anrechnungsantrag“, den Sie auf der Website finden. Diesen schicken Sie dann bitte ausgefüllt samt der Leistungsnachweise an: wirtschaftsjurist(at)uni-koeln.de.
Welche Studienschwerpunkte gibt es?
Schwerpunktbereiche sind:
- Unternehmensrecht
- Arbeit in Unternehmen und Verbänden
- Medienrecht
- Völker- und Europarecht
- Bilanzen und Steuern
- Immaterialgüterschutz und Wettbewerb
- Kapitalmarktrecht und Verbraucherschutz
- Öffentlichkeit und Reglementierung
Weiterführende Hinweise hierzu finden Sie in der Modulübersicht auf der Website.