Der Studiengang
Ziel des Masterstudiengangs ist eine breite, wirtschaftsorientierte Ausbildung, die eine individuelle Wahl des Schwerpunkts ermöglicht und fördert. Verpflichtend vorgeschrieben ist der Besuch von wirtschaftswissenschaftlichen Veranstaltungen, die auf Vermittlung grundlegenden ökonomischen Problembewusstseins und Handwerkzeugs ausgerichtet sind. Die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln bietet hierzu eigens für Wirtschaftsjuristen konzipierte Vorlesungen, Workshops und Seminare an. Der Teilnehmerkreis setzt sich aus frisch examinierten Hochschulabsolventen, Assessoren, Rechtsanwälten und Unternehmensjuristen zusammen.
Nach erfolgreicher Teilnahme wird den Absolventen der akademische Grad eines Master des Wirtschaftsrechts (LL.M.) durch die Universität zu Köln verliehen.
Der Masterstudiengang umfasst 60 ECTS-Leistungspunkte und ist auf eine Regelstudienzeit von zwei Semestern ausgelegt.
Modularität
Die Fachgruppen des Masterstudiengangs sind in Module gegliedert, wobei die Modulinhalte in den dazu gehörenden Modulbeschreibungen dargelegt sind. Die erfolgreiche Teilnahme an Modulen wird durch die Vergabe von Leistungspunkten auf der Grundlage von Prüfungsleistungen nachgewiesen. Die Modulprüfungen werden studienbegleitend abgelegt. Ein Modul setzt sich zumindest aus einer Lehrveranstaltung zusammen und muss innerhalb von längstens zwei Semestern abschließbar sein. Die einzelnen Module umfassen regelmäßig 6 ECTS-Leistungspunkte.
Workload
Die Vergabe der Leistungspunkte orientiert sich am European Credit Transfer System (ECTS). Einem Leistungspunkt entspricht eine Arbeitszeit von 30 Stunden. Wird eine durchschnittlich zu erbringende Anzahl von 60 Leistungspunkten pro Studienjahr (d. h. bsp. Wintersemester und folgendes Sommersemester) zu Grunde gelegt, kann von einer durchschnittlichen Arbeitsbelastung von 40 Zeitstunden pro Woche ausgegangen werden - im Teilzeitstudium (20 Zeitstunden/Woche) verlängert sich die Studienzeit entsprechend auf vier Semester.
Empfehlungen zur Studienplanung
Die Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsrecht lässt den Studierenden bewusst viel Freiheit in der Gestaltung des Studiums und der Auswahl an Modulen. Studierende können die Schwerpunktsetzung im Laufe des Studiums innerhalb der Grenzen der Prüfungsordnung ohne Probleme verschieben.